2 Für alle zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 31. März 2024 von Privatkunden getätigten Bestellungen eines Kia e-Soul (alle Spezifikationen), Kia Niro EV (Vision, Spirit, Inspiration) oder Kia EV6 / EV6 GTL / EV6 GT aus dem verfügbaren Kia oder Händlerbestand wird der Erhalt des Umweltbonus inklusive der Innovationsprämie (Hersteller- und ehemaliger Bafa-Anteil) in der im Jahr 2024 ursprünglich geplanten Höhe garantiert. Der von Kia garantierte Betrag wird beim Händler vom Bruttolistenpreis abgezogen. Die Aktion ist nicht kombinierbar mit anderen privaten oder gewerblichen Verkaufsförderungsmaßnahmen und Programmen.
5Ein unverbindliches Finanzierungsbeispiel der KIA Finance, ein Geschäftsbereich der Hyundai Capital Bank Europe GmbH, Friedrich-Ebert-Anlage 35–37, 60327 Frankfurt am Main. Für den Kia Sportage 1.6 T-GDI 48V DCT Vision (Benzin/Automatik): Anschaffungspreis: 33.602,75 € inkl. 1.249,00 € Überführungskosten, Anzahlung 3.575,00 €, Gesamtbetrag 32.923,28 € inkl. 1.2490,00 € Überführungskosten, jährliche Laufleistung: 15.000 km, Vertragslaufzeit 48 Monate, gebundener Sollzins 2,95%, effektiver Jahreszins 2,99%, 48 mtl. Raten à 298,61 €. Gilt nur für Privatkunden. Verbraucher haben ein gesetzliches Widerrufsrecht. Nach den Darlehensbedingungen besteht die Verpflichtung zum Abschluss einer Teilkaskoversicherung. Abgebildetes Modell kann zusätzliche kostenpflichtige Ausstattungspakete und Sonderzubehör enthalten, die im Finanzierungsbeispiel nicht berücksichtigt sind. Vorstehende Angaben stellen den Beispielwert des nach § 17 Abs. 4 PAngV zu erwartenden effektiven Jahreszinses in 2/3 aller voraussichtlich aufgrund der Werbung zustande kommender Verträge dar. Bonität vorausgesetzt. Alle Preise inkl. gesetzlicher MwSt. Angebot gültig bis 31.03.2024.
Die hier angegebenen Kraftstoffverbrauchswerte wurden zwar auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessen, um jedoch die Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten zu gewährleisten, handelt es sich bei den hier angegebenen Werten, wenn nicht anders ausgewiesen, um NEFZ-Werte, die gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153 durch ein Simulationsmodell ermittelt wurden. Zur Angabe der NEFZ-Werte sind wir gesetzlich gemäß Pkw-EnVKV verpflichtet. Bei den CO2-Emissionswerten handelt es sich, wenn nicht anders ausgewiesen, um Werte nach dem WLTP-Testzyklus. Die Kraftfahrzeugsteuer wird auf Basis der WLTP-Werte für CO2-Emissionen ermittelt. Welches Testverfahren zur Anwendung gekommen ist, ist auf der Fahrzeugdetailseite angegeben.
Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) unentgeltlich erhältlich ist.